Gesuch für das Abbrennen eines Feuerwerks

 

Das Abbrennen von Feuerwerken bedarf der Bewilligung des Gemeinderates. Das Abbrennen und Werfen von Knallkörpern ist verboten. Vom Verbot ausgenommen ist der Umgang mit Knallkörpern am 1. August und an Silvester bzw. Neujahr.

Feuerwerkskörper für den privaten Verbrauch sind im Detailhandel erhältlich. Ein Zulassungsverfahren garantiert die hohe Qualität und Handhabungssicherheit der Artikel. An den Verkaufsstellen finden Sie eine breite Auswahl an Produkten, die der ganzen Familie zum 1. August und Silvester viel Freude bereiten.

Diese für den Detailhandel geprüften Raketen, Vulkane, Bengalhölzer, Knaller etc. dürfen Sie kaufen und brauchen keine zusätzliche Ausbildung. Sie können Ihr privates Feuerwerk also weiterhin steigen lassen!

Für Profi-Feuerwerker gibt es spezielle Grossfeuerwerksartikel. Im Gesetz werden diese als "Feuerwerkskörper der Kategorie 4" bezeichnet. Diese sind nicht im Detailhandel erhältlich. Im Zuge der Einführung neuer Vorschriften aus der EU müssen die Feuerwerker ab 1.1.2014 für das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper eine Ausbildung mit Prüfung absolviert haben.

Name
Gesuch um Bewilligung für das Abbrennen eines Feuerwerks (PDF, 24.26 kB) Download 0 Gesuch um Bewilligung für das Abbrennen eines Feuerwerks
Umgang mit Feuerwerk (PDF, 110.63 kB) Download 1 Umgang mit Feuerwerk
Feuerwerk Kurse FWA-FWB (PDF, 238.06 kB) Download 2 Feuerwerk Kurse FWA-FWB
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt