Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sg.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Stimmbeteiligungsbarometer
Das Barometer informiert zweimal pro Woche sowie in der Woche vor der Abstimmung täglich über die Zahl der eingegangenen Abstimmungskuverts für die Volksabstimmung.
Urnenöffnungszeiten
10.00 bis 11.00 Uhr
Urnenstandort
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregisterbüro persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Für die briefliche Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten:
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
- Das Stimmkuvert ist rechtzeitig der Post zu übergeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Stimmzettel nicht im dafür vorgesehenen Kuvert zusammen mit dem Stimmrechtsausweis verpackt sind;
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis mit nur einem Stimmzettelkuvert enthält.