Prämienverbilligung Krankenkasse 2025

 

Individuelle Prämienverbilligung 2025
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Anmeldung / Fristen
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2025 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2025 massgebend.

Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv ist eine Selbstberechnung möglich. Das intelligente, elektronische Formular kann ab Anfang 2025 online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2025. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.

Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

Weitere Informationen
Die AHV-Zweigstelle kann Sie auf Wunsch persönlich beraten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite www.svasg.ch/ipv (mit Erklärvideos) oder über die Telefonnummer 071 282 61 91.

 

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