Betreibung – Schlichtungsgesuch an die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse (Zivilklage)

In Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie aus landwirtschaftlicher Pacht beginnt der Prozess in der Regel mit einem Schlichtungsversuch bei der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse. Bei einem Streitwert von mindestens CHF 100'000 können die Parteien gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren verzichten. Die Schlichtungsstelle ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs auch Rechtsberatungsstelle.

Hier finden Sie das Gesuch für die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse.

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