Betreibung – Schlichtungsgesuch an das Vermittleramt (Zivilklage)

Der Prozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsversuch beim Vermittler oder bei der Vermittlerin (allgemeine Schlichtungsbehörde). In gesetzlich genannten Ausnahmefällen entfällt das Schlichtungsverfahren, so namentlich im Eheschutz- und Scheidungsverfahren. Bei einem Streitwert von mindestens CHF 100'000 können die Parteien zudem gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren verzichten.

Hier finden Sie das Schlichtungsgesuch an das Vermittleramt.

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