Verstreicht nach der Zustellung des Zahlungsbefehles durch die Abteilung Betreibungen die Zahlungsfrist unbenutzt und hat der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhoben, kann der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren stellen. Die Abteilung Betreibungen stellt je nach Art des Schuldners (Privatperson oder juristische Person) eine Pfändungsankündigung oder eine Konkursandrohung aus. Das Begehren ist der Abteilung Betreibungen am Wohnort des Schuldners einzureichen. Weitere Informationen zur Fortsetzung der Betreibung finden Sie auf der Rückseite des Formulars.