Adressauskunft

Das Einwohnerregister ist grundsätzlich öffentlich, sofern ein begründetes Interesse nachgewiesen werden kann. Ohne diesen Interessensnachweis darf die Abteilung Einwohnerwesen keine Auskünfte erteilen.
Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 15.00
Amtsstellen, Krankenkassen und Ausgleichskassen erhalten die Auskünfte kostenlos.

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar an, über welche Person Sie eine Adressauskunft wünschen. Die Angaben müssen der Abteilung Einwohnerwesen eine genaue Identifikation ermöglichen.

Unterlagen

Damit die Abteilung Einwohnerwesen Auskunft erteilen kann, benötigt Sie einen Interessensnachweis, den Sie per E-Mail oder per Post einsenden können.

Verfahren

Nach Eingang der Bestellung und des Interessensnachweises lässt Ihnen die Abteilung Einwohnerwesen die gewünschten Informationen zusammen mit einer Rechnung zukommen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.