Abmeldung / Wegzug
Das Wichtigste zum Umzug im Überblick:
- Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
- Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
- Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.
Sie können die Abmeldung und gleichzeitige Anmeldung elektronisch über eUmzugCH erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.
Ihre Abmeldung nehmen wir auch weiterhin gerne persönlich am Schalter entgegen. Folgende Unterlagen / Angaben werden benötigt:
- Schweizer*innen: Schriftenempfangsschein
- Ausländer*innen: Ausländerausweis
- Wegzugsort (inkl. Adresse)
- Wegzugsdatum
Bitte melden Sie sich bezüglich Strom und Wasser auch bei unserer Elektra elektra@berneck.ch.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 747 44 71 | frontoffice@berneck.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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