Aus Gründen des Datenschutzes wie auch der praktischen Anwendbarkeit wurde ab 1. Juli 2008 schrittweise auf eine neue, 13-stellige Versichertennummer umgestellt. Dabei wird auch ein neuer Versicherungsausweis ausgestellt, der neu im praktischen Kreditkartenformat gehalten ist und mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Versichertennummer versehen wird.
Die Stempel der kontoführenden Ausgleichkasse werden durch einen Versicherungsnachweis ersetzt, der bei einer Anmeldung durch den Arbeitgeber dem Versicherten zugestellt wird. Dieser ermöglicht zusammen mit der anonymisierten Versichertennummer, dass keine Rückschlüsse auf Personendaten oder frühere Arbeitsverhältnisse geschlossen werden können.
Da die Versicherten-Nummer AHV13 auch auf der Versicherungskarte der Krankenkasse ersichtlich ist, werden neue AHV-Ausweise grundsätzlich nur noch für Personen ausgestellt, die keine Schweizer Krankenkassenkarte besitzen.