Hunde an- und abmelden

Die Hundehalter*innen sind verpflichtet, der Hundekontrolle folgendes zu melden:

  • den Tod des Hundes
  • Adressänderungen
  • Neuanschaffung eines Hundes

Aktionen

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar unbedingt die Chip-Nummer an.

Verfahren

Gestützt auf Ihre Meldung registriert die Abteilung Einwohnerwesen Ihren Hund. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe.

Bei Abgabe oder Tod des Hundes ist zudem die entsprechende Mutation bei AMICUS (www.amicus.ch) vorzunehmen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.