Gemeinderat

Der Gemeinderat setzt sich gemäss Gemeindeordnung aus dem Gemeindepräsidium, dem Schulratspräsidium und 5 Mitgliedern zusammen. Der Gemeinderat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan unserer Gemeinde. Seine Aufgaben sind in Art. 33 der Gemeindeordnung geregelt.

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