Abstimmungen und Wahlen
Briefliche Stimmabgabe
Für die briefliche Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten:
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
- Beim Zurücksenden per Post ist zu beachten, dass die B-Post mindestens drei Arbeitstage benötigt. Entsprechend ist das Stimmkuvert bis spätestens am Dienstag vor der Abstimmung der Post zu übergeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Stimmzettel nicht im dafür vorgesehenen Kuvert zusammen mit dem Stimmrechtsausweis verpackt sind;
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis mit nur einem Stimmzettelkuvert enthält.
Persönliche Stimmabgabe, Wahllokale/Abstimmungszeiten
Urne im Rathaus, 1. Stock, Rathausplatz 1, 9442 Berneck: Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 071 747 44 77 | kanzlei@berneck.ch |