Referendumsvorlage: Beschulungsvertrag zwischen der politischen Gemeinde Au und der politischen Gemeinde Berneck

21. Oktober 2024

(Fakultatives Referendum gem. Art 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz [sGS 151.2] und Art. 13 ff. Gemeindeordnung)

Gegenstand

  • Beschulungsvertrag zwischen der politischen Gemeinde Au und der politischen Gemeinde Berneck

    Der Einheitsgemeinde Au wurde am 22. September 2024 an der Urne zugestimmt. Dieser Vertrag stellt die Beschulung der Kindergartenkinder und der Primarschüler*innen im bisherigen Schulgebiet Heerbrugg sicher.
Referendumsfrist 22. Oktober 2024 bis 4. Dezember 2024
Öffentliche Auflage Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, sowie Website Publikationsplattform (www.publikationen.sg.ch)
Quorum für das Zustandekommen
eines  Referendumsbegehrens
253 gültige Unterschriften


Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, einzureichen.

Name
Beschulungsvertrag zwischen der politischen Gemeinde Au und der politischen Gemeinde Berneck (PDF, 6.38 MB) Download 0 Beschulungsvertrag zwischen der politischen Gemeinde Au und der politischen Gemeinde Berneck