Sperrgut
Tipps
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.
Wichtig
Loses Material muss gebündelt werden. Sperrgüter bis zu einer Grösse von max. 150x60x40cm sind mit einer Sperrgutmarke zu versehen, grössere mit zwei Sperrgutmarken (ausgenommen Polstergruppen = pro Sitzfläche 1 Sperrgutmarke). Sperrgüter dürfen das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten. Schwerere Gegenstände werden nicht abgeführt.
Achten Sie darauf, dass Sie genügend Gebührenmarken anbringen.
Nicht in die Sperrgutabfuhr gehören nicht brennbare Abfälle wie Eisen, Keramik, Steine, etc.